Auf den Artikel "Wikileaks auf Schöneberger Art" von vor zwei Tagen habe ich ungewöhnlich viele Reaktionen erhalten, die ich hier kurz wiedergeben möchte:
- Axel Seltz, SPD-Mitglied in der BVV, meldete über die Kommentarfunktion, dass die BVV am 16. Mai einstimmig die Offenlegung der hier veröffentlichten Verträge beschlossen habe.
- achze24 von der BI Gasometer antwortete darauf, dass ihm ebendiese Verträge drei Monate lang vom Bezirksamt vorenthalten wurden.
Weitere Zuschriften äußerten sich verärgert über die Art und Weise der neuen grünen Bezirksstadträtin Klotz, die sich auf eine ziemlich arrogante Art für nicht zuständig erklärte habe für das Handeln ihres Vorgängers Krömer.
Die Leserin C.K. hat schließlich eine ausführliche Darstellung der Äußerungen und Protokollnotizen der letzten Jahre bezüglich der Planstraße zusammengestellt, die ich hier mit ihrer Erlaubnis veröffentliche.
Es wird äußerst deutlich, dass - trotz eines formaljuristisch vermutlich korrekten Handelns - die Öffentlichkeit und die BVV jahrelang schlicht und einfach - wenigstens - in diesem Punkt belogen wurde. Folgen wie Abwanderung der Wähler, zu wem auch immer, kann an diesem Beispiel jeder einigermaßen logisch denkende Bürger nachvollziehen. Auch das Argument, dass keine Bezirksgelder verschleudert wurden, zieht nicht: Es sind öffentliche Gelder, die der Steuerzahler aufbringt, die einem Investor ohne jeden Grund hinterher geworfen werden. Die ganze Geschichte stinkt zum Himmel.
Erklärungen zur Kostenübernahme
der Planstraße A zum B-Plan 7-29
2007 - 2011
1. "Auf Nachfrage erklärt Herr Müller, dass keine öffentlichen Gelder eingeplant sind."
2. "Der Projektentwickler übernimmt die Kosten für die Herstellung der Planstraße A
inklusive Untertunnelung der Eisenbahnstrecke.“
(Abwägungsprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung, Begründung
B-Plan 7-29 vom 16.04.2009, Drs. 1142/XVIII, Anlage 1 b) S.
108)
(Begründung B-Plan 7-29 vom 16.04.2009, Drs.1142/XVIII,
Anlage 2 S. 16 Punkt II.4. "Vertragliche Regelungen")
(ebd. S. 85 Punkt V.2. "Finanzielle Auswirkungen")
5. "Kosten, die im Zusammenhang der Erschließungsstraße einschließlich der Eisen-
bahnunterführung zusammenhängen [sic], trägt der Projektentwickler."
(Antwort BzStR Krömer in BVV am 15.7.2009 vor BVV-
Abstimmung über B-Plan 7-29 (Drs. 1142/XVIII) auf die mdl.
Anfrage des BV Oltmann (Grüne) zu Auswirkungen des B-
Plans 7-29 und speziell dazu, wer die Kosten für die Erschlie-
ßungsstraße trägt)
(BzStR Krömer in BVV am 16.3.2011 vor BVV-Abstimmung über Planreife des B-Plans 7-29 (Drs. 1729/XVIII), nachdem BV Ratzkowski (GDP) mitgeteilt hatte, der Planreife nicht zu- zustimmen, weil nicht sicher sei, ob die notwendige Erschlie- ßungsstraße überhaupt je gebaut wird)
Bürgerfrage Nr. 7/5 BVV Tempelhof-Schöneberg vom 15.02.2012
zum ehemaligen Gasag-Gelände und Bebauungsplanverfahren 7-29:
Im städtebaulichen Vertrag vom 10. Juli 2009 zwischen Herrn Krömer als Vertreter Berlins und Herrn Müller steht in § 3 „Verpflichtungen des Vorhabenträgers“, daß Herr Müller die „Herstellung der [...] Erschließungsanlagen für das Bebauungsplangebiet [...] im eigenen Namen und für eigene Rech- nung“ übernimmt. Ist es richtig, daß für den Bau der Erschließungsstraße – der sog. Planstraße A unter dem S-Bahn-Ring – nun doch Wirtschaftsfördergelder, also öffentliche Mittel eingesetzt werden sollen?
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Ja, es trifft zu, dass öffentliche Mittel, hier GRW-Mittel, für die Finanzierung der Erschließungsstraße beantragt werden. Um einen GRW-Mittelantrag stellen zu können, ist die Übertragung der Baudurch- führung vom Investor auf den Bezirk erforderlich. Diese Vorgehensweise hat die zuständige Fachab- teilung im August 2011 mit dem Vorhabenträger vereinbart.
Vertraglich geregelt wurde dies durch Nachtrag vom 21. November 2011 zum städtebaulichen Vertrag vom 10. Juli 2009 zwischen dem Investor und den im Bezirksamt fachlich zuständigen Stadträten. Sämtliche Kosten zur Planung und Herstellung der Erschließungsstrasse, die nicht durch die Förder- mittel abgedeckt werden, sollen durch den Vorhabenträger übernommen werden.
Lt. Aussage von Herrn Baldow war der Bereich Stadtplanung für den Vertrag zuständig, weil dieser Bestandteil des B-Plans ist.“
Verständnisfrage zur Antwort auf die Bürgerfrage am 15.02.2012:
Verstößt das nicht gegen die Festlegung des Bebauungsplans bzw. widerspricht den wiederholten Beteue- rungen des früheren BzStRs Krömer, der zuletzt am 16.03.2011 direkt vor der Abstimmung zur Planreife noch einmal ausdrücklich betont hat: „Damit kein Mißverständnis entsteht, die Straße bezahlt nicht etwa die öffentliche Hand, sondern Euref.“
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Was Herr Krömer gesagt hat, geht mich nichts an.
Die Begründung für den vertraglichen Nachtrag vom 21. November 2011 ist, daß die Kosten für Planung und Herstellung der Erschließungsstraße so erheblich gestiegen sind, daß für die Lücke, was der Investor bereit und in der Lage ist zu tragen, öffentliche Mittel beantragt werden sollen.“
Bürgerfrage Nr. 11/7 BVV Tempelhof-Schöneberg vom 21.03.2012
zum Bebauungsplanverfahren für das Gasometer-Gelände an der Torgauer Straße und Fördermittel- Antrag für die sog. Planstraße A:
Die BVV hat dem B-Plan 7-29 bisher unter der Maßgabe zugestimmt, daß die zur Erschließung not- wendige Planstraße A unter dem S-Bahn-Ring vom Vorhabenträger gebaut und bezahlt wird und kei- nesfalls von der öffentlichen Hand. Ist der sog. Nachtragsvertrag vom 21. November 2011, der den Inhalt des städtebaulichen Vertrags vom 10. Juli 2009 ändert und die Straße vom Bezirk bauen und zu 60 % vom Steuerzahler bezahlen lassen will, aus Sicht des Bezirksamts demokratisch legitimiert und wie begründet der Bezirk diese Auffassung?
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Der Planungsverlauf ist richtig wiedergegeben, mit dem Nachtrag wird nunmehr der Bezirk und nicht mehr der Vorhabenträger als Bauherr für die Planstraße auftreten. Außerdem sollen Fördermittel (GRW) bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft durch den Bezirk beantragt werden. Bei der Bereitstel- lung / Bewilligung von GRW-Mitteln ist es Voraussetzung, dass die öffentliche Hand, Träger der Bau- maßnahme ist. Die Finanzierung der Baumaßnahme liegt jedoch weiterhin bei dem Investor des Gasometergeländes. Vertraglich ist vereinbart, dass er alle Kosten trägt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Straße anfallen – abzüglich der bewilligten GRW-Fördermittel. Es können also keine ‚Kosten beim Bezirk hängen bleiben’.
Wichtig für das B-Planverfahren 7-29: die Plangrenzen und insbesondere die festgelegten Verkehrs- flächen bleiben davon unberührt, lediglich im Bereich der Bahnkreuzung wird es aufgrund der redu- zierten Durchfahrbreite zu einer redaktionellen Anpassung der Bahnflächen kommen. Die Grundzüge der Planung werden somit nicht berührt. Das Verfahren kann also ohne eine erneute Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit zu Ende geführt werden. Ein erneuter BA-/BVV- Beschluss ist nicht notwendig. Die Gestaltung des Straßenraums muss jedoch in Abstimmung der Fachbereiche Stadtplanung und Tiefbau neu geplant werden.
Die Ergänzungen in dem Nachtragsvertrag zum Bebauungsplan 7-29 sind demokratisch legitimiert. Die beiden damaligen Bezirkstadträte haben als von der BVV gewählte Bezirksamtsmitglieder inner- halb ihrer fachlichen Zuständigkeit den Änderungen zugestimmt. Das Original des Nachtragsvertrages wurde vom Vertreter des Investors und dem damals für das Bebauungsplanverfahren zuständigen Bezirkstadtrat am 21.11.2011 unterzeichnet, die vorherige Mitzeichnung auf der Verfügung erfolgte am 18.11.2011 von dem damals für den Tiefbaubereich zuständigen Bezirksstadtrat. Beide Exemplare (Verfügung / Original) befinden sich im FB Stadtplanung in der Akte zum Bebauungsplan7-29. Die zuständigen Ausschüsse der BVV sind über die Vertragsänderungen informiert worden.“
zum ehemaligen Gasag-Gelände und Bebauungsplanverfahren 7-29:
Im städtebaulichen Vertrag vom 10. Juli 2009 zwischen Herrn Krömer als Vertreter Berlins und Herrn Müller steht in § 3 „Verpflichtungen des Vorhabenträgers“, daß Herr Müller die „Herstellung der [...] Erschließungsanlagen für das Bebauungsplangebiet [...] im eigenen Namen und für eigene Rech- nung“ übernimmt. Ist es richtig, daß für den Bau der Erschließungsstraße – der sog. Planstraße A unter dem S-Bahn-Ring – nun doch Wirtschaftsfördergelder, also öffentliche Mittel eingesetzt werden sollen?
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Ja, es trifft zu, dass öffentliche Mittel, hier GRW-Mittel, für die Finanzierung der Erschließungsstraße beantragt werden. Um einen GRW-Mittelantrag stellen zu können, ist die Übertragung der Baudurch- führung vom Investor auf den Bezirk erforderlich. Diese Vorgehensweise hat die zuständige Fachab- teilung im August 2011 mit dem Vorhabenträger vereinbart.
Vertraglich geregelt wurde dies durch Nachtrag vom 21. November 2011 zum städtebaulichen Vertrag vom 10. Juli 2009 zwischen dem Investor und den im Bezirksamt fachlich zuständigen Stadträten. Sämtliche Kosten zur Planung und Herstellung der Erschließungsstrasse, die nicht durch die Förder- mittel abgedeckt werden, sollen durch den Vorhabenträger übernommen werden.
Lt. Aussage von Herrn Baldow war der Bereich Stadtplanung für den Vertrag zuständig, weil dieser Bestandteil des B-Plans ist.“
Verständnisfrage zur Antwort auf die Bürgerfrage am 15.02.2012:
Verstößt das nicht gegen die Festlegung des Bebauungsplans bzw. widerspricht den wiederholten Beteue- rungen des früheren BzStRs Krömer, der zuletzt am 16.03.2011 direkt vor der Abstimmung zur Planreife noch einmal ausdrücklich betont hat: „Damit kein Mißverständnis entsteht, die Straße bezahlt nicht etwa die öffentliche Hand, sondern Euref.“
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Was Herr Krömer gesagt hat, geht mich nichts an.
Die Begründung für den vertraglichen Nachtrag vom 21. November 2011 ist, daß die Kosten für Planung und Herstellung der Erschließungsstraße so erheblich gestiegen sind, daß für die Lücke, was der Investor bereit und in der Lage ist zu tragen, öffentliche Mittel beantragt werden sollen.“
Bürgerfrage Nr. 11/7 BVV Tempelhof-Schöneberg vom 21.03.2012
zum Bebauungsplanverfahren für das Gasometer-Gelände an der Torgauer Straße und Fördermittel- Antrag für die sog. Planstraße A:
Die BVV hat dem B-Plan 7-29 bisher unter der Maßgabe zugestimmt, daß die zur Erschließung not- wendige Planstraße A unter dem S-Bahn-Ring vom Vorhabenträger gebaut und bezahlt wird und kei- nesfalls von der öffentlichen Hand. Ist der sog. Nachtragsvertrag vom 21. November 2011, der den Inhalt des städtebaulichen Vertrags vom 10. Juli 2009 ändert und die Straße vom Bezirk bauen und zu 60 % vom Steuerzahler bezahlen lassen will, aus Sicht des Bezirksamts demokratisch legitimiert und wie begründet der Bezirk diese Auffassung?
BzStR’in Dr. Sibyll Klotz:
„Der Planungsverlauf ist richtig wiedergegeben, mit dem Nachtrag wird nunmehr der Bezirk und nicht mehr der Vorhabenträger als Bauherr für die Planstraße auftreten. Außerdem sollen Fördermittel (GRW) bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft durch den Bezirk beantragt werden. Bei der Bereitstel- lung / Bewilligung von GRW-Mitteln ist es Voraussetzung, dass die öffentliche Hand, Träger der Bau- maßnahme ist. Die Finanzierung der Baumaßnahme liegt jedoch weiterhin bei dem Investor des Gasometergeländes. Vertraglich ist vereinbart, dass er alle Kosten trägt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Straße anfallen – abzüglich der bewilligten GRW-Fördermittel. Es können also keine ‚Kosten beim Bezirk hängen bleiben’.
Wichtig für das B-Planverfahren 7-29: die Plangrenzen und insbesondere die festgelegten Verkehrs- flächen bleiben davon unberührt, lediglich im Bereich der Bahnkreuzung wird es aufgrund der redu- zierten Durchfahrbreite zu einer redaktionellen Anpassung der Bahnflächen kommen. Die Grundzüge der Planung werden somit nicht berührt. Das Verfahren kann also ohne eine erneute Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit zu Ende geführt werden. Ein erneuter BA-/BVV- Beschluss ist nicht notwendig. Die Gestaltung des Straßenraums muss jedoch in Abstimmung der Fachbereiche Stadtplanung und Tiefbau neu geplant werden.
Die Ergänzungen in dem Nachtragsvertrag zum Bebauungsplan 7-29 sind demokratisch legitimiert. Die beiden damaligen Bezirkstadträte haben als von der BVV gewählte Bezirksamtsmitglieder inner- halb ihrer fachlichen Zuständigkeit den Änderungen zugestimmt. Das Original des Nachtragsvertrages wurde vom Vertreter des Investors und dem damals für das Bebauungsplanverfahren zuständigen Bezirkstadtrat am 21.11.2011 unterzeichnet, die vorherige Mitzeichnung auf der Verfügung erfolgte am 18.11.2011 von dem damals für den Tiefbaubereich zuständigen Bezirksstadtrat. Beide Exemplare (Verfügung / Original) befinden sich im FB Stadtplanung in der Akte zum Bebauungsplan7-29. Die zuständigen Ausschüsse der BVV sind über die Vertragsänderungen informiert worden.“
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